Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grunderwerb
Leitsatz
1. Führt die Verschaffung von Wohnungseigentum zu einem steuerbaren Grundstückserwerb, ist dieser nur insoweit der Grunderwerbsteuer
zu unterwerfen, als sich hierdurch nach den Grundsätzen der flächenweisen Aufteilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG eine Änderung
des Umfangs der Eigentumsberechtigung ergibt.
2. Ein Vertrag, durch den der Anwartschaftsinhaber gegen Entgelt auf das ihm zustehende Recht verzichtet, weitere Wohnungen
zu errichten, und durch den die auf diese ursprünglich geplanten Wohnungen entfallenden Miteigentumsanteile aufgehoben und
auf die übrigen Wohneigentumseinheiten übertragen werden, wodurch sich die übrigen Miteigentumsanteile entsprechend erhöhen,
führt insoweit zu grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgängen der übrigen Miteigentümer.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 12 Nr. 20 DStRE 2018 S. 101 Nr. 2 EFG 2016 S. 741 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2016 S. 1414 UVR 2016 S. 203 Nr. 7 QAAAF-71745
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