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FG München Urteil v. - 4 K 644/14 EFG 2016 S. 741 Nr. 9

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 2 Abs. 1GrEStG § 7 Abs. 1BGB § 1008 WoEigG § 3 WoEigG § 8

Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grunderwerb

Leitsatz

1. Führt die Verschaffung von Wohnungseigentum zu einem steuerbaren Grundstückserwerb, ist dieser nur insoweit der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, als sich hierdurch nach den Grundsätzen der flächenweisen Aufteilung nach § 7 Abs. 1 GrEStG eine Änderung des Umfangs der Eigentumsberechtigung ergibt.

2. Ein Vertrag, durch den der Anwartschaftsinhaber gegen Entgelt auf das ihm zustehende Recht verzichtet, weitere Wohnungen zu errichten, und durch den die auf diese ursprünglich geplanten Wohnungen entfallenden Miteigentumsanteile aufgehoben und auf die übrigen Wohneigentumseinheiten übertragen werden, wodurch sich die übrigen Miteigentumsanteile entsprechend erhöhen, führt insoweit zu grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgängen der übrigen Miteigentümer.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 20
DStRE 2018 S. 101 Nr. 2
EFG 2016 S. 741 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 19/2016 S. 1414
UVR 2016 S. 203 Nr. 7
QAAAF-71745

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FG München, Urteil v. 17.02.2016 - 4 K 644/14

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