Verlustrealisierung bei Einziehung eines GmbH-Anteils
Abzugsfähigkeit nachträglicher Aufwendungen im Anwendungsbereich des § 17 EStG
Leitsatz
1. Für den kündigenden Gesellschafter, dessen Anteil gemäß § 34 GmbHG eingezogen wird, wird die Einziehung mit Zugang der
Einziehungserklärung wirksam. Ein möglicher Verlust nach § 17 EStG wäre somit in diesem Veranlagungszeitraum entstanden und
anzusetzen.
2. Im Streitfall konnte offenbleiben, ob § 24 Nr. 2 EStG bei nachträglichen Aufwendungen im Anwendungsbereich des § 17 EStG
von der besonderen Regelung zur Gewinnermittlung in § 17 Abs. 2 EStG verdrängt wird.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStZ 2016 S. 473 Nr. 13 EFG 2016 S. 715 Nr. 9 GmbH-StB 2016 S. 211 Nr. 7 WAAAF-71743
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