Die Steuerbefreiung für Familienheime ist rückwirkend zu versagen, wenn der Erwerber innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb
seine Eigentümerstellung überträgt, auch wenn er das Familienheim weiterhin im Rahmen eines Nießbrauchs oder Wohnrechts weiterbenutzt.
Dies gilt auch für die unentgeltliche Übertragung des Familienheims durch den Erben auf seine Kinder innerhalb der Zehnjahresfrist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 10 Nr. 45 DStRE 2016 S. 1447 Nr. 23 DStZ 2016 S. 477 Nr. 13 EFG 2016 S. 734 Nr. 9 ErbBstg 2016 S. 196 Nr. 8 ErbStB 2016 S. 168 Nr. 6 GStB 2016 S. 237 Nr. 7 NWB-EV 2016 S. 190 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2016 S. 1414 UVR 2016 S. 204 Nr. 7 CAAAF-71741
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Hessisches Finanzgericht
v. 15.02.2016 - 1 K 2275/15
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