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Fördermittel: Neue Konditionen beim Bildungsscheck
Das Angebot „Bildungsscheck NRW“ richtet sich im individuellen Zugang (Privatpersonen) seit 2016 nur noch an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte und Berufsrückkehrer. Im betrieblichen Zugang (Unternehmen) wird eine Einkommensgrenze von 30.000 € bei Ledigen und 60.000 € bei Verheirateten eingeführt. Mehr zum Bildungsscheck NRW unter http://go.nwb.de/zeior.