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Umsatzsteuer; | Gegenseitigkeitserfordernis beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG
Nach § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG wird einem Unternehmer, der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig ist, die Vorsteuer nur vergütet, wenn in dem Land, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, keine USt oder ähnliche Steuer erhoben oder im Fall der Erhebung im Inland ansässigen Unternehmern vergütet wird. Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt zunächst voraus, dass dem Unternehmer abziehbare Vorsteuerbeträge berechnet worden sind. Die Vorsteuervergütung setzt u. a. weiter voraus, dass der Unternehmer während des Vergütungszeitraums im Inland (Erhebungsgebiet) keine Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 UStG ausgeführt hat. § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG verstößt weder gegen das DBA-Brasilien noch gegen das Grundgesetz ().