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Vergütungsberechnung – Gebühren einzelfallbezogen abrechnen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAF-71315 Dem Steuerberater steht es grds. frei, in welcher Weise er mit seinem Mandanten den Vergütungsanspruch vereinbart. Damit es aber weder aus straf- noch aus berufsrechtlicher Sicht Probleme gibt, muss er bei der Ermittlung der Honorarhöhe gewisse Kriterien beachten. Sie werden von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vorgegeben.
Ausführlicher Beitrag s. .
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung
[i]BetragsrahmengebührenWill der Steuerberater nach der StBVV abrechnen, stehen ihm verschiedene Gebührenformen zur Verfügung. Dabei geht die Verordnung von sog. Rahmengebühren aus, von denen es verschiedene Varianten gibt. Sie definieren eine obere und eine untere Grenze. Hier gibt es zunächst die Wertgebühren, die sich insbesondere nach dem Gegenstandswert richten. Zudem kennt die Verordnung die Zeitgebühren, die sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand bemessen. Letztlich existieren sog. Betragsrahmengebühren, bei der durch die Verordnung ein Mindest- und Höchstbetrag vorgegeben wird.
Kriterien zur Bemessung der Gebühren
[i]Kriterium der Angemessenheit entscheidendWesentliches Kriterium bei der Bemessung der Gebühren ist die Angemessenheit. Soll eine Gebühr durch den Steuerberater fes...