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Online-Nachricht - Mittwoch, 20.04.2016

Zollrecht | Kommission nimmt Arbeitsprogramm für den Unionszollkodex (UZK) an

Die Europäische Kommission hat am das neue Arbeitsprogramm für den Unionszollkodex (UZK) angenommen.

Hintergrund: Einfachheit, Dienstleistungsorientierung und Geschwindigkeit sind die Schlüsselelemente im modernen Rahmengesetzgebungswerk des UZK. Zu diesem Zweck haben sich die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf ein Arbeitsprogramm zur Umsetzung des UZK bezüglich der Entwicklung und Bereitstellung der hierfür erforderlichen elektronischen Systeme verständigt.

Hierzu führt die Kommission weiter aus:

  • Mit der Annahme der Durchführungsentscheidung der Europäischen Kommission vom hebt die Europäische Kommission das veraltete Arbeitsprogramm vom (Entscheidung der Kommission Nr. 2014/255/EU) auf und ersetzt es durch eine nagelneue Entscheidung, die die letzten Entwicklungen im rechtlichen und operationellen Bereich sowie im Bereich der Übergangsregelungen berücksichtigt.

  • Das Arbeitsprogramm zielt darauf ab, die Entwicklung und Einführung der elektronischen Systeme für den Zeitraum der ersten Anwendbarkeit des UZK am bis zu dessen vollständiger Anwendbarkeit am stufenweise und geordnet zu steuern, zu planen und zu koordinieren.

  • Das Arbeitsprogramm ist eng mit dem mehrjährigen Strategieplan (MASP) verbunden und wird Gegenstand zukünftiger Anpassungszyklen sein. Nationale Planungsinformationen werden den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission und den Wirtschaftsbeteiligten über die Europawebseite zur Verfügung gestellt.

Hinweis

Das Arbeitsprogramm für den UZK ist im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L99 vom 15.04.2016 veröffentlicht.

Fundstelle(n):
MAAAF-71648