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LSG Sachsen Urteil v. - 1 KR 45/12

Gesetze: SGB V § 109 Abs. 4; KHG § 17b Abs. 1 S. 3; KHEntgG § 7 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Bei einem unstreitigen (medizinischen) Sachverhalt ist es Aufgabe des Gerichts, diesen unter die Diagnosen aus dem ICD-10-GM-Katalog (unter Berücksichtigung dessen Systematik und der allgemeinen Auslegungsmethoden der Rechtswissenschaft, d. h. am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen) zu subsumieren. Das angerufene Gericht darf sich dieser genuin eigenen Aufgabe nicht dadurch entziehen, dass es zwecks Beantwortung der zu entscheidenden Rechtsfrage medizinische Sachverständigengutachten einholt.

Fundstelle(n):
GAAAF-71504

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LSG Sachsen, Urteil v. 08.09.2015 - 1 KR 45/12

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