Steuerrecht aktuell - Spezial Steuergesetzgebung 2015/2016
2016
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Teil D: Steuerrechtliche Einzelvorschriften in nichtsteuerlichen Gesetzen
I. Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz)
1. Vorbemerkung
(Dr. Alois Th. Nacke, Richter am BFH)
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wurden die Schwellenwerte und Grenzbeträge angepasst. Im Steuerrecht waren daher auch Änderungen erforderlich.
Die verfahrensrechtlichen und handelsrechtlichen Änderungen treten am in Kraft.
Daten und Gesetzesmaterialien
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Gesetzentwurf (BR-Drucks. 130/15; BT-Drucks.
18/4948) | |
1. Lesung im Bundestag | |
Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drucks. 18/5418) | |
2. und 3. Lesung im
Bundestag | |
Zustimmung des Bundesrates | |
Verkündung des Gesetzes
v im BGBl I 2015, 1400 |
2. Einkommensteuergesetz
a) § 39a Abs. 1 Satz 3 EStG
Freibetrag und Hinzuziehungsbetrag
(1) 1Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge:
Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anfallen, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz...