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Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht
Voraussetzungen und Gestaltungsmöglichkeiten
In der Beratung sind die Fragen rund um die Kleinunternehmerregelung von großer Bedeutung. So wird im Zusammenhang mit der Kleinunternehmerregelung dem Mandanten häufig ein Wahlrecht eingeräumt, das in bestimmten Fällen eine fünfjährige Bindung an seine Entscheidung zur Folge hat. In anderen Fällen kann das Entfallen der Kleinunternehmereigenschaft für den Unternehmer „teuer“ werden. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Auftraggeber selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine Erhöhung des Entgelts um die Umsatzsteuer in der Praxis nicht durchsetzbar ist. Hier muss eine Beratung dahin zielen, möglichst lange die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung zu erhalten.
I. Einleitung
Grundsätzlich gilt, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer erhoben zu werden braucht, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres nicht über 17.500 € liegt und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Auch wenn es sich bei der sog. Kleinunternehmerregelung formal nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung handelt, sondern lediglich vom (Klein-)Unternehmer keine Umsatzsteuer er...