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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1102/14 EFG 2016 S. 787 Nr. 10

Gesetze: AO § 179 Abs. 2 S. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a, WEG § 10, WEG § 15, FGO § 60 Abs. 3

Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte bei Betrieb eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaft

Leitsatz

Betreibt eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Blockheizkraftwerk zur Beheizung ihrer Wohnanlage, sind die Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen, ohne dass es daneben für den Betrieb des Blockheizkraftwerks einer GbR bedarf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 43
DStRE 2016 S. 1465 Nr. 23
EFG 2016 S. 787 Nr. 10
TAAAF-71274

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.01.2015 - 4 K 1102/14

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