Buchwertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem Kapitalkonto in eine Kapitalgesellschaft
keine Saldierung bei Einbringung mehrerer Anteile mit teils positivem und teils negativem Kapitalkonto in einem einheitlichen
Vorgang
Leitsatz
1. Übersteigen bei der Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft die Passivposten des eingebrachten
Betriebsvermögens die Aktivposten, sind die stillen Reserven bis zur Höhe des negativen steuerlichen Eigenkapitals durch Aufstockung
der Buchwerte aufzudecken.
2. Bei gleichzeitiger Einbringung von Anteilen an mehreren Mitunternehmerschaften sind die Sacheinlagen i. S. d. § 20 Abs.
1 S. 1 UmwStG jeweils gesondert nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG zu bewerten.
3. Im Falle der Einbringung mehrerer Sacheinlagegegenstände in einem einheitlichen Vorgang durch dieselben Personen kann nicht
(ausnahmsweise) von einer Buchwertaufstockung abgesehen werden (entgegen Urteil des Sächsischen ,
EFG 2011, 2027).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2607 Nr. 43 DStR 2016 S. 10 Nr. 27 DStRE 2016 S. 1116 Nr. 18 EFG 2016 S. 954 Nr. 11 GmbH-StB 2016 S. 212 Nr. 7 KÖSDI 2016 S. 19911 Nr. 8 Ubg 2016 S. 624 Nr. 10 QAAAF-71262
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 10.02.2016 - 11 K 12073/15
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