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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 357/15

Gesetze: AO § 80 Abs. 5, StBerG § 3, RDG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Kindergeldsachen durch einen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer

Zurückweisung nach § 80 Abs. 5 AO

Leitsatz

Ein aus Polen nach Deutschland entsandter Arbeitnehmer, dem eine auf das polnische Recht sowie auf das Recht der Europäischen Union und das Recht des Europäischen Wirtschaftsraums beschränkte Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde, ist nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistungen bei Kindergeldansprüchen nach deutschem Recht berechtigt und daher als Bevollmächtigter gem. § 80 Abs. 5 AO zurückzuweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 15 Nr. 18
BAAAF-71254

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Sächsisches FG, Urteil v. 15.04.2015 - 2 K 357/15

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