Keine Deckelung des nach der sog. 1-%-Methode ermittelten Privatanteils auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kfz-Kosten
keine Verfassungswidrigkeit der Regelung
Leitsatz
1. Im Rahmen der pauschalen Bewertung der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz nach der sog. 1-%-Methode ist der private
Nutzungsanteil nicht auf 50 % der tatsächlich entstandenen Kosten zu begrenzen.
2. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG nicht seinen ihm im Steuerrecht für Typisierungen zur
Verfügung stehenden Gestaltungsspielraum überschritten.
Tatbestand
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 32 DStRE 2016 S. 1030 Nr. 17 GStB 2016 S. 248 Nr. 7 Ubg 2016 S. 622 Nr. 10 XAAAF-71251
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