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Zur Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
Die Einkünfte einer Ärzte-GbR sind insgesamt solche aus Gewerbebetrieb, wenn die GbR auch Vergütungen aus ärztlichen Leistungen erzielt, die in nicht unerheblichem Umfang von Angestellten ohne leitende und eigenverantwortliche Beteiligung der Mitunternehmer-Gesellschafter erbracht werden (Bezug: § 15 Abs. 3 Nr. 1 Altern. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
Eine Personengesellschaft – wie im Streitfall die GbR – entfaltet nur dann eine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i. S. des § 18 EStG darstellt, wenn alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufs erfüllen, denn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Freiberuflichkeit können nicht von der Personengesellschaft selbst, sondern nur von natürlichen Personen erfüllt werden. Bedienen sich die Gesellschafter bei der ...