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Körperschaftsteuer | Zweifelsfragen zur Durchführung des Gewinnabführungsvertrags
Liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG vor, gilt der Gewinnabführungsvertrag auch dann als durchgeführt, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschluss beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält. Zu Anwendungsfragen hinsichtlich dieser Durchführungsfiktion nimmt das FinMin Schleswig-Holstein mit Kurzinfo KSt 3/2016 vom Stellung.