Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring
Zur Abgrenzung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Sponsoringeinnahmen hat die wie folgt Stellung genommen: (1) Benennung eines Saals in einem Museum nach dem Sponsor (z. B. ,,BMW-Saal''): In diesem Fall liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. (2) Logo des Sponsors auf der Internetseite eines gemeinnützigen Vereins: Kann durch einen Link auf das Logo des Sponsors zu den Werbeseiten der sponsernden Firma umgeschaltet werden, liegt eine Werbeleistung des Vereins vor, die zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs führt. Dagegen sind die Einnahmen des Vereins nicht steuerpflichtig, wenn die Internetseite zwar das Logo des Sponsors enthält, eine Umschaltung zu dessen Werbese...