Vorläufiger Rechtsschutz und Verwertungsverbot nach erfolgter Weiterleitung eines Auskunftsersuchens
Leitsatz
1) Eine einstweilige Anordnung nach § 114 FGO kann nach Weiterleitung eines Auskunftsersuchens nicht gewährt werden, weil
ein Anordnungsgrund der drohenden Verletzung des subjektiven Rechts auf Wahrung des Steuergeheimnisses nicht gegeben ist.
2) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann grundsätzlich nicht in eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit
des erfolgten Auskunftsersuchens umgedeutet werden.
3) Im Besteuerungsverfahren besteht kein allgemeines gesetzliches Verwertungsverbot für Tatsachen, die unter Verletzung von
Verfahrensvorschriften ermittelt wurden.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 13 Nr. 14 DStRE 2017 S. 822 Nr. 13 EFG 2016 S. 608 Nr. 8 PStR 2016 S. 141 Nr. 6 Ubg 2017 S. 426 Nr. 7 TAAAF-70866
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