Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei Übernahme schon vorhandener Grundpfandrechte durch den Erwerber
offenbare Unrichtigkeit
Leitsatz
1. Übernimmt der Käufer eines Grundstücks schon vorhandene Grundpfandrechte, ist durch Auslegung festzustellen, welche Gegenleistung
bürgerlich-rechtlich vereinbart ist.
2. Erscheint es ernsthaft möglich, dass bei der Auslegung des Kaufvertrags zur Bestimmung der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage
relevante Tatsachen fehlerhaft gewürdigt worden oder sonstige sachverhaltsbezogene Denk- oder Überlegungsfehler unterlaufen
sind, scheidet eine Berichtigung des Grunderwerbsteuerbescheids nach § 129 AO aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 12 Nr. 28 DStRE 2016 S. 1199 Nr. 19 UVR 2016 S. 168 Nr. 6 Ubg 2016 S. 692 Nr. 11 ZAAAF-70864
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