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FG München Urteil v. - 7 K 2772/14

Gesetze: AO § 129, KStG § 27, KStG § 28, KStG § 38

Berichtigung einer fehlerhaften Festsetzung des steuerlichen Einlagekontos wegen offenbarer Unrichtigkeit

Leitsatz

Aus dem Inhalt der Steuerakten ist zwar nicht ersichtlich, ob der zuständige Bearbeiter die Angaben in der eingereichten Erklärung einfach übernommen hat oder als Ergebnis einer rechtlichen Überlegung keine Veranlassung sah, von den erklärten Besteuerungsgrundlagen abzuweichen. Die unzutreffende Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos mit "0" war für das Finanzamt jedoch nicht als offenbare Unrichtigkeit zu erkennen. Allein die Einstellung der Kapitalrücklage in die Bilanz hat nicht zwingend die steuerliche Erfassung beim steuerlichen Einlagenkonto zur Folge, da die Zuführung zur Kapitalrücklage laut Steuerbilanz nicht zwangsläufig einen Zugang bei der gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auslöst, insbesondere muss eine Einlage auch tatsächlich geleistet werden (Bauschatz in Gosch, KStG, § 27 Rz. 35).

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 50
DStRE 2017 S. 103 Nr. 2
Ubg 2017 S. 121 Nr. 2
OAAAF-70859

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FG München, Urteil v. 14.12.2015 - 7 K 2772/14

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