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IWB 7/2016 S. 237

Tschechien | Reverse-Charge-Verfahren

[i]Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens – u. a. auf bestimmte Energie-LieferungenSeit dem gilt unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen von Elektrizität und Gas sowie für den Handel mit Zertifikaten für Elektrizität aus erneuerbaren Energien das Reverse-Charge-Verfahren. Wenn Lieferer und Abnehmer es schriftlich vereinbaren, wird angeblich die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens auf die Lieferung bestimmter Gegenstände (z. B. Getreidesorten, Metalle und Elektronikgeräte) auch bei Transaktionen mit einem Wert von weniger als 100.000 CZK nicht beanstandet.

Martin Diemer

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