Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung

▶ Übersichten, Checklisten, Beispiele▶ Durchsetzungshinweise▶ Streitwert-ABC▶ Berechnungsprogramme▶ mit der Kommentierung des RVG für Steuerberater

5. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-51365-7

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Berners - Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung Online

§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung

Jürgen F. Berners (Mai 2016)

I. Allgemeines

1§ 45 RVG und § 48 RVG gehören inhaltlich zusammen. Unklar ist, warum der Gesetzgeber diese Regelungen getrennt aufgeführt hat.

Der Gegenstand der entsprechenden Rechtswahrnehmung durch den Prozessbevollmächtigten wird durch die Bewilligung der PKH bestimmt. Erst die Beiordnung begründet den Vergütungsanspruch gegen über der Staatskasse. Beides geschieht regelmäßig in demselben Beschluss.

Wird der Tatbestand einer Gebühr nach Teil 3 VV RVG Vorstellung des Antrages auf PKH oder Beiordnung erstmals erfüllt, so hat ein Antrag keine Rückwirkung, Rückschluss aus § 48 Abs. 5 RVG. Es ist daher auf eine rechtszeitige Antragstellung zu achten.

II. Umfang der Beiordnung/Prozesskostenhilfe

2Der Umfang richtet sich nach dem Beschluss. In Verfahren nach Teil 3 VV RVG, also im Bereich der Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit beschränkt sich die Bewilligung auf einen Rechtszug. Sie erstreckt sich nicht auf:

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