Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
5. Aufl. 2016
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§ 27 Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten
I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift des § 27 StBVV regelt den Gebührenanspruch für die Einkunftsermittlung durch Gegenüberstellung der Einnahmen und Werbungskosten (WK; sog. „Überschusseinkünfte”). Sie hat in der Praxis ungleich größere Bedeutung als § 26 StBVV, der nur eine Einkunftsart und hierzu auch nur eine von mehreren Ermittlungsarten betrifft, im Gegensatz zu § 27 StBVV, der für die vier Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG) maßgebend ist.
2Die Vorschrift kommt für folgende Überschussermittlungen in Betracht:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
sonstige Einkünfte.
3Es fehlt zwar eine dem § 26 Abs. 2 StBVV sinngemäß entsprechende Vorschrift, dass mehrere Angelegenheiten innerhalb derselben Einkunftsart jeweils getrennte Gebührenansprüche auslösen. Für den in der Praxis nicht seltenen Fall jedoch, dass z. B. mehrere Grundstücke vorhanden und die jeweiligen Überschüsse zunächst getrennt zu ermitteln sind, ehe die „Einkünfte” aus Vermietung und Verpachtung festgestellt werden, hat die StBVV eine Sonderregelung getroffen (§ 27 Abs. 2), die zwar für die Praxis neu ist, dem vermehrten Arbeitsaufwand in diesem Bereich aber durchaus zutreffend Rechnung trägt...