Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
5. Aufl. 2016
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§ 12 Abgeltungsbereich der Gebühren
I. Grundgedanke der Vorschrift
1Die dem § 13 BRAGO bzw. § 15 RVG nachgebildete Vorschrift des § 12 StBVV will vor allem zum Ausdruck bringen, dass die Tätigkeit des Steuerberaters für eine bestimmte Angelegenheit im Rahmen des Auftrages eine Pauschalgebühr ist. Der pauschale Charakter drückt sich darin aus, dass nicht jede einzelne Handlung, z. B. das Aktenstudium, die Rücksprache mit dem Mandanten, die einzelnen Schreiben in einem bestimmten Verfahren, gesondert berechnet werden, sondern dass die Angelegenheit als solche durch eine einzige Gebühr (Wertgebühr, Zeitgebühr, Betragsrahmengebühr) abgegolten wird. Die fast wörtliche Übernahme der Vorschrift über den Abgeltungsbereich der Gebühren aus der BRAGO bzw. RVG zeigt aber auch, dass es nicht immer sinnvoll war, für die Tätigkeit des Anwalts durchaus angemessene Vorschriften wörtlich auf die Gebühren für eine Tätigkeit des Steuerberaters zu übertragen, da in der Mehrzahl der Fälle die Tätigkeit strukturell ganz anders ausgestaltet ist, je nachdem, ob es sich um die eine oder andere Berufstätigkeit handelt. Schon die Übernahme des Begriffs der „Angelegenheit” ist problematisch, weil auch die BRAGO bzw. RVG den Begriff der Angelegenheit nicht erläutert, son...