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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei fehlgeschlagener GmbH-Gründung
Die bei einer fehlgeschlagenen GmbH-Gründung entstandene Vorsteuer kann von demjenigen, der die GmbH gründen wollte, nicht geltend gemacht werden.
Im Streitfall wollte der Kläger eine GmbH gründen und nahm hierfür Rechtsberatungsleistungen in Anspruch. Zu [i]Gründer ist kein Unternehmer der GmbH-Gründung kam es dann aber nicht. Der BFH erkannte die Vorsteuer nicht an. Der Kläger war nämlich selbst nicht Unternehmer, da er kein Einzelunternehmen, sondern eine GmbH gründen wollte. Er wollte gegenüber der künftigen GmbH auch keine entgeltlichen Leistungen erbringen. Und schließlich ging es im Streitfall auch nicht um die Vorsteuer aus dem Kauf von Wirtschaftsgütern, die der Kläger anschließend auf die GmbH übertragen wollte (sog. Investitionsumsatz). Vielmehr resultierte die Vorsteuer aus der Rechtsberat...