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ZFA Nr. 4 vom Seite 10

Prothetik-Turbo vor der Prüfung (II)

Dr. med. dent Wolfgang Schellhaaß; Altleiningen

Der erste Beitrag für die Prüfungsvorbereitung aus dem Bereich Prothetik beschäftigte sich mit Kronen und Brücken. Diesmal nehmen wir uns die Teilprothese vor. Neben grundsätzlichen Informationen zur Begriffsbestimmung und Einteilung schauen wir auf die entsprechenden BEMA-Positionen und den dazugehörenden Befund für den Festzuschuss.

Kronen und Brücken standen im Mittelpunkt des Beitrages in der ZFA 3/2016 S. 11. Kronen und Brücken werden auch als festsitzender Zahnersatz bezeichnet, wobei wir die kleine logische Unschärfe bei den Einzelkronen als Zahnersatz hier nicht weiter thematisieren wollen. Heute dagegen geht es um die prothetischen Versorgungen, die man als herausnehmbaren Zahnersatz bezeichnet. Als ein Oberbegriff sei hier die Prothese genannt, die aber in ganz unterschiedlichen Formen und Ausführungen vorliegen kann.

Begriffe

Partielle Prothese: nur ein Teil der Zähne fehlt und wird ersetzt. Die deutsche Bezeichnung ist Teilprothese. Der Begriff „partiell“ leitet sich von dem lateinischen Wort „pars“ ab, was Teil bedeutet.

Totale Prothese: hier fehlen alle Zähne in einem Kiefer und werden insgesamt (total) ersetzt. Manchmal liest man...