Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Hamburg Urteil v. - 2 U 18/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auf die Vermächtnisvollstreckung (§ 2223 BGB) sind die Vorschriften für die Testamentsvollstreckung weitgehend entsprechend anwendbar. Dementsprechend kann der Anspruch aus einem Untervermächtnis sowohl gegen den Hauptvermächtnisnehmer als auch gegen den Vermächtnisvollstrecker geltend gemacht werden. Nach Überlassung des Untervermächtnisgegenstands seitens den Vermächtnisvollstreckers an den Hauptvermächtnisnehmer kann der Anspruch analog § 2217 BGB nur noch gegen den Hauptvermächtnisnehmer geltend gemacht werden.

2. Gemäß §§ 2223, 2219 BGB ist der Vermächtnisvollstrecker sowohl dem Haupt- als auch dem Untervermächtnisnehmer gegenüber persönlich für Pflichtverletzungen verantwortlich.

Fundstelle(n):
UAAAF-70494

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

OLG Hamburg, Urteil v. 23.02.2016 - 2 U 18/15

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen