Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Keramikfliesen aus China:
Vergleichbarkeit handgefertigter unglasierter Tonfliesen mit maschinell
gefertigten Waren – Verhältnis zwischen Qualität und Preis
– Preisvergleich mit EU-Herstellern
Leitsatz
Handgefertigte unglasierte Tonfliesen der Unterposition 6907 90 80 KN mit Ursprung in der VR China unterliegen keinem Antidumpingzoll
nach der DVO (EU) 917/2011, wenn sie sich aufgrund ihrer technischen und physischen Merkmale sowie des auf EU-Niveau liegenden
Verhältnisses zwischen Qualität und Preis von den maschinell gefertigten Waren, die Gegenstand der der DVO 917/2011 zu Grunde
liegenden Untersuchungen waren, maßgebend unterscheiden.
Fundstelle(n): YAAAF-70218
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 24.02.2016 - 4 K 390/15 Z
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