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RENO Nr. 4 vom Seite 13

Gebühren in sonstigen Verfahren – Internationale Rechtshilfe und Disziplinarverfahren

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen-Hüll

In Teil 6 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG sind die Gebühren in sonstigen Verfahren geregelt. Um welche Gebühren es sich handelt und in welchen Fällen der Rechtsanwalt diese abrechnen kann, soll der nachfolgende Beitrag erläutern.

In Teil 6 des VV RVG sind die Gebühren aufgeführt, die der Rechtsanwalt erhält, wenn er den Mandanten in folgenden Angelegenheiten vertritt:

  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen,

  • Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof,

  • Disziplinarverfahren,

  • berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht,

  • gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen nach dem FamFG,

  • gerichtliche Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung,

  • Einzeltätigkeiten,

  • Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme.

Diese Gebühren entstehen auch, wenn der Rechtsanwalt als Beistand für einen Zeugen oder einen Sachverständigen tätig wird (Vorbemerkung 6 Abs. 1 VV RVG).

Internationale Rechtshilfe

Für seine Tätigkeit in Verfahren der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) und nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGHG) kann der Rechtsanwalt die Gebühren na...