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Generalanwalt fordert Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
Anmerkungen zu den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 17. 2. 2016 - Rs. C-518/14, Senatex
Die Frage der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung zur Vermeidung von Nachzahlungszinsen ist insbesondere aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH (vgl. , Terra Baubedarf, Slg. 2004 S. 5583; , Pannon Gép, UR 2010 S. 693; , Petroma Transports, BB 2013 S. 1365) in Rechtsprechung und Schrifttum höchst umstritten. Das FG Niedersachsen nahm dies zum Anlass und legte dem EuGH die Frage der Möglichkeit einer Rückwirkung sowie deren Voraussetzungen und Folgen mit Beschluss vom vor (vgl. ; anhängig beim EuGH unter Rs. C-518/14, Senatex). Der Generalanwalt hat am seinen Schlussantrag gestellt, der im folgenden Beitrag zusammenfassend dargestellt wird.
A. Hintergrund der Vorlage
Die Rechnung stellt nach deutscher Konzeption aufgrund der Forderung nach einer ordnungsgemäßen Rechnung i. S. der §§ 14, 14a UStG in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG materiell-rechtliche Voraussetzung des Vorsteuerabzugs dar. Mangelt es daran, ist die Gewährung des Vorsteuerabzugs folglich in Gefahr. Fehlerhafte Rechnungen können zwar grds. berichtigt w...