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Gewerberecht; | Neufassung der Bewachungsverordnung
Die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung) ist als Neufassung v. im BGBl 2003 I S. 1378 bekannt gemacht worden. Die Neufassung erfolgt aufgrund der Ermächtigung durch Art. 5 der Verordnung zur Neuregelung des Versteigerungsrechts und zur Änderung weiterer gewerberechtlicher Verordnungen v. (BGBl 2003 I S. 547). Hinzuweisen ist auf den Nachweis der Sachkundeprüfung, die Personen, die am weniger als drei Jahre im Bewachungsgewerbe tätig sind, bis zum zu erbringen haben.