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Einkommensteuer – § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 eigener Besteuerungstatbestand (BFH)
§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 normiert mit der Anordnung des Teilwertansatzes einen eigenen Besteuerungstatbestand, soweit die dort genannten Übertragungen weder als Entnahme noch als Einlage zu qualifizieren sind. Der Teilwert ist auch dann anzusetzen, wenn er niedriger als der Buchwert ist.S. 120
Hinweis: Hinsichtlich des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1999 dürfte die Urteilsbegründung aktuell kaum noch von Interesse sein, soweit es um die Rechtsfolge des Teilwertansatzes geht. Von Interesse sind aber die in dem Urteil enthaltenen Aussagen zur Notwendigkeit der Einholung eines Sachverständigengutachtens. Diese Aussagen sind jedoch für Kläger in Verfahren, bei denen es um die Feststellung von Teilwerten und anderen Schätzungsergebnissen geht, von großer Bedeutung. Die Einholung eines solchen Gutachtens steht zwar im Ermessen des Tatsache...