Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA infolge der erfolgreichen Anfechtung vorinsolvenzlicher Leistungsbezüge durch den Insolvenzverwalter
als Masseforderung
Leitsatz
Hat die Insolvenzschuldnerin vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Eingangsrechnungen bezahlt und daraus einen Vorsteuerabzug
in Anspruch genommen, hat der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens diese Zahlungen erfolgreich angefochten
und haben folglich die Leistungserbringer die vereinnahmten Entgelte wieder an die Insolvenzmasse ausgekehrt, so ist der Vorsteuerberichtigungsanspruch
hinsichtlich der Rückgängigmachung des Vorsteuerabzugs gegen die Insolvenzmasse festzusetzen; insoweit handelt es sich nicht
um eine Insolvenz-, sondern um eine Masseforderung.
Fundstelle(n): UStB 2016 S. 240 Nr. 8 QAAAF-69847
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Sächsisches FG, Urteil v. 26.02.2016 - 6 K 1065/15
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