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Online-Nachricht - Dienstag, 29.03.2016

Grunderwerbsteuer beim Ausscheiden eines Kommanditisten gegen Abfindung

Scheidet ein Kommanditist aus der KG gegen Abfindung seitens der KG aus und besteht die KG fort, löst die Vereinbarung über das Ausscheiden noch keine Grunderwerbsteuer aus. Erst mit dem Ausscheiden selbst kann Grunderwerbsteuer entstehen, wenn der verbleibende Kommanditist nun mit mindestens 95 % an der KG beteiligt ist.

Hintergrund: Nach dem Gesetz entsteht Grunderwerbsteuer, wenn ein Gesellschafter einer Immobiliengesellschaft seine Beteiligung auf mindestens 95 % aufstockt. Man spricht hier von einer sog. Anteilsvereinigung. Dabei erfasst das Gesetz sowohl die Vereinbarung über die Übertragung der Anteile von einem auf den anderen Gesellschafter als auch den Übergang der Anteile ohne vorheriges Übertragungsgeschäft.

Sachverhalt: Die Klägerin war zusammen mit A und...