Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis stiller Beteiligungen als Eigen- oder Fremdkapital
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Frage
[i]Volb, Die stille Gesellschaft, Herne 2013Mit einer GmbH wird ein Vertrag über eine stille Beteiligung unter folgenden Bedingungen geschlossen:
gewinnunabhängige und zusätzlich gewinnabhängige Vergütung,
keine Verlustbeteiligung,
Rangrücktritt im Insolvenzfall,
Laufzeit am Bilanzstichtag noch sechs Jahre (Sonderkündigungsrecht in zwei Jahren mit einer Frist von sechs Monaten, ansonsten während der Vertragslaufzeit nicht kündbar).
Frage: Ist die stille Gesellschaft in der GmbH als Fremd- oder Eigenkapital zu bilanzieren?
II. Ergebnis
[i]Ergebnis: Kein EigenkapitalausweisBereits die vereinbarte gewinnunabhängige Vergütung (Festverzinsung, Mindestverzinsung) könnte gegen den Eigenkapitalausweis der Einlage des stillen Gesellschafters sprechen, denn durch diese Regelung wird auch in Verlustphasen eine Vergütung begründet, die zu einer Aufzehrung des Haftungskapitals führen kann. Gegen den Eigenkapitalcharakter dürfte insbesondere der Ausschluss der Verlustbeteiligung sprechen.
Zwar soll für den Insolvenzfall eine Rangrücktrittserklärung abgegeben worden sein (im Ergebnis: Ausschluss von § 236 Abs. 1 HGB), eine solche verhindert jedo...