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BFH 01.12.2015 IX R 42/14, NWB 13/2016 S. 912

Einkommensteuer | Zinszahlungen als nachträgliche Werbungskosten – Gesellschafter-Nachhaftung für die Darlehensverbindlichkeit einer Grundstücksgesellschaft

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Sog. nachträgliche Schuldzinsen können auch nach einer nichtsteuerbaren Veräußerung einer zur Vermietung bestimmten Immobilie grds. weiter als Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Darlehensverbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können. (2) Die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steht unter dem Vorbehalt der vorrangigen Schuldentilgung. (3) Für die Berücksichtigung von nachträglichem Zinsaufwand als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist es nicht von Bedeutung, dass dieser nicht aufgrund der ursprünglichen darlehensvertraglichen Verpflichtung (oder einer damit einhergehenden vertraglichen...

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