Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Bremen 26.11.2015 1 K 143/14 (5), BBK 7/2016 S. 312

Bilanzierung | Abschreibung eines Dachausbaus und eines Abbruchgebäudes

Die Herstellungskosten für einen Dachausbau, der nachträglich angebaut worden ist, richten sich nach der Restnutzungsdauer für das gesamte Gebäude. Eine kürzere Nutzungsdauer des Dachausbaus rechtfertigt also keine höhere AfA.

Im [i]Dach wurde nachträglich ausgebautStreitfall baute die Klägerin in einer Gewerbeimmobilie das Dach aus und erweiterte damit die Nutzungsfläche. Sie vermietete den Dachausbau an ein Kosmetikstudio für 15 Jahre und schrieb die Ausbaukosten auf 15 Jahre ab.

Dem [i]AfA ist einheitlich vorzunehmenwidersprach das FG: Die Ausbaukosten stellten nachträgliche Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB dar, weil die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert und die Substanz vermehrt wurde. Diese Herstellungskosten teilen bezüglich der AfA das Schicksal des Hauptgebäudes und sind auf dessen Restnutzungsdauer abzuschreiben, die im ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen