Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil G: Einkünfte aus Kapitalvermögen – Anlage KAP –
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Seite | ||
I.
|
Vordruck
| 356 |
II.
|
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 362 |
1. | Gesetzesänderungen
| 362 |
2. | Verwaltungsanweisungen
| 363 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 363 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 371 |
III.
|
ABC der Einkünfte aus Kapitalvermögen
| 373 |
S. 356
I. Vordruck
S. 357
S. 358
S. 359
S. 360
Änderung der Anlage KAP: Im Folgenden werden die Änderungen in der Anlage KAP 2015, sofern sie nicht nur redaktioneller Art sind, gegenüber der Anlage KAP 2014 dargestellt.
vor Zeilen 13 (Änderung): Der Sparer-Pauschbetrag i. S. d. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG ist auch bei Einkünften einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG, die nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, zu berücksichtigen. Da die entsprechenden Einkünfte in den Zeilen 57 und 59 der Anlage KAP zu erklären sind, wurde der Hinweistext vor Zeile 13 entsprechend ergänzt.
vor 15 (Änderung): Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, sind in Zeile 57 der Anlage KAP zu erklären. Der neu eingefügte Klammerzusatz verdeutlicht, dass diese Einkünfte nicht zusätzlich in Zeile 15 der Anlage KAP einzutragen sind.
Zeile 59 (Änderung): Unterliegen d...