Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G
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Seite  | ||
I.
  | 
Vordrucke
  | 181  | 
1.  | Anlage G 
  | 181  | 
2.  | Anlage 34a 
  | 184  | 
3.  | Anlage Zinsschranke 
  | 186  | 
II.
  | 
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
  | 187  | 
1.  | Gesetzesänderungen 
  | 187  | 
2.  | Neue Verwaltungsanweisungen 
  | 189  | 
2.1  | BMF-Schreiben 
  | 189  | 
2.2  | Sonstige Verwaltungsanweisungen 
  | 193  | 
III.
  | 
ABC der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  | 210  | 
S. 181
I. Vordrucke
1. Anlage G
S. 182
S. 183
Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Außer redaktionellen Anpassungen an den Veranlagungszeitraum 2015 erfolgten gegenüber der Anlage G des Jahres 2014 keine Änderungen.
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert. S. 184
2. Anlage 34a
S. 185
Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG): Die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Für jeden Betrieb oder jeden Mitunternehmeranteil, für den die Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch genommen werden soll, ist eine eigene Anlage 34a abzugeben. Die Steuerbegünstigung des § 34a EStG wird nur auf Antrag gewährt.
Änderung der Anlage 34a: Außer redaktionellen Anpassungen an den Veranlagungszeitraum 2015 erfolgten gegenüber der Anla...