Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil C: Einkünfte aus Gewerbebetrieb – Anlage G
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I.
|
Vordrucke
| 181 |
1. | Anlage G
| 181 |
2. | Anlage 34a
| 184 |
3. | Anlage Zinsschranke
| 186 |
II.
|
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 187 |
1. | Gesetzesänderungen
| 187 |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 189 |
2.1 | BMF-Schreiben
| 189 |
2.2 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 193 |
III.
|
ABC der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
| 210 |
S. 181
I. Vordrucke
1. Anlage G
S. 182
S. 183
Änderung der Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Außer redaktionellen Anpassungen an den Veranlagungszeitraum 2015 erfolgten gegenüber der Anlage G des Jahres 2014 keine Änderungen.
Anlage EÜR: Die Anlage EÜR wird in Teil E abgedruckt und erläutert. S. 184
2. Anlage 34a
S. 185
Anlage 34a – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34a EStG): Die Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns nach § 34a EStG wurde durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Für jeden Betrieb oder jeden Mitunternehmeranteil, für den die Thesaurierungsbegünstigung in Anspruch genommen werden soll, ist eine eigene Anlage 34a abzugeben. Die Steuerbegünstigung des § 34a EStG wird nur auf Antrag gewährt.
Änderung der Anlage 34a: Außer redaktionellen Anpassungen an den Veranlagungszeitraum 2015 erfolgten gegenüber der Anla...