Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
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Seite  | ||
I.
  | 
Vordrucke
  | 135  | 
1.  | Anlage Kind 
  | 135  | 
2.  | Anlage K 
  | 139  | 
II.
  | 
Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
  | 140  | 
1.  | Gesetzesänderungen 
  | 140  | 
1.1  | Kinder, Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 4 und 6 EStG) 
  | 140  | 
1.2  | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) 
  | |
2.  | Neue Verwaltungsanweisungen 
  | 141  | 
2.1  | 142  | |
2.2  | BMF-/BZSt-Schreiben 
  | 142  | 
2.3  | Sonstige Verwaltungsanweisungen 
  | 148  | 
III.
  | 
ABC der Kinder
  | 152  | 
S. 135
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 136
S. 137
S. 138
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeile 11: Die Zeile 11 betrifft das Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen. Zur Klarstellung wurde das rechts neben der Abfrage des Geburtsdatums der anderen Person stehende Datumsfeld („vom – bis”), welches der Abfrage der zeitlichen Dauer des Kindschaftsverhältnisses dient, mit einer zusätzlichen Erläuterung versehen: „Dauer des Kindschaftsverhältnisses”.
Zeile 22: In Zeile 22 wird der vom Kind geleistete gesetzliche Grundwehr-/Zivildienst oder ein davon befreiender Dienst angefragt. Die Zeiten führen zur Verlängerung der Berücksichtigung des Kindes über das 25. Lebensjahr hinaus (§ 32 Abs. 5 EStG). Zur Klarstellung wurde der ...