Steuerrecht aktuell - Spezial Steuererklärungen 2015
2016
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Teil B: Kinder – Anlagen Kind und K
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Seite | ||
I.
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Vordrucke
| 135 |
1. | Anlage Kind
| 135 |
2. | Anlage K
| 139 |
II.
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Gesetzesänderungen und neue Verwaltungsanweisungen
| 140 |
1. | Gesetzesänderungen
| 140 |
1.1 | Kinder, Freibeträge für Kinder (§ 32 Abs. 4 und 6 EStG)
| 140 |
1.2 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
| |
2. | Neue Verwaltungsanweisungen
| 141 |
2.1 | 142 | |
2.2 | BMF-/BZSt-Schreiben
| 142 |
2.3 | Sonstige Verwaltungsanweisungen
| 148 |
III.
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ABC der Kinder
| 152 |
S. 135
I. Vordrucke
1. Anlage Kind
S. 136
S. 137
S. 138
Änderungen der Anlage Kind: Pro Kind ist weiterhin eine dreiseitige Anlage Kind auszufüllen. Die Anlage wurde wie folgt geändert.
Zeile 11: Die Zeile 11 betrifft das Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen. Zur Klarstellung wurde das rechts neben der Abfrage des Geburtsdatums der anderen Person stehende Datumsfeld („vom – bis”), welches der Abfrage der zeitlichen Dauer des Kindschaftsverhältnisses dient, mit einer zusätzlichen Erläuterung versehen: „Dauer des Kindschaftsverhältnisses”.
Zeile 22: In Zeile 22 wird der vom Kind geleistete gesetzliche Grundwehr-/Zivildienst oder ein davon befreiender Dienst angefragt. Die Zeiten führen zur Verlängerung der Berücksichtigung des Kindes über das 25. Lebensjahr hinaus (§ 32 Abs. 5 EStG). Zur Klarstellung wurde der ...