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Zur ehrenamtlichen Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Tätigkeit des Vorstandes eines Sparkassenverbandes als ehrenamtlich und die entsprechenden Vergütungen damit als steuerfrei gem. § 4 Nr. 26 UStG angesehen werden können. Der BFH kommt hier zu einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung.
A. Leitsätze
1. Ehrenamtlich werden u. a. jene Tätigkeiten ausgeübt, die in einem anderen Gesetz als dem UStG ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
2. Der zur Definition der ehrenamtlichen Tätigkeit verwendete Gesetzesbegriff ist enger als der des § 4 AO und umfasst keine Satzungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
3. Bis zur Rechtsprechungsänderung durch das (BFHE 227 S. 207, BStBl 2010 II S. 88, Rn. 31) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Aufsichtsratstätigkeit für Volksbanken kommt Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO in Betracht.
B. Sachverhalt
Der Kläger war hauptberuflich Vorstandsvorsitzender einer Sparkasse und übte daneben verschiedene Aufsichtsrats- bzw. weitere Vorstandstätigkeiten sowohl im Sparkassenverband als auch in diversen Ausschüssen aus. Er erhielt hierfür Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die er in der Umsatzsteuerer...