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IWB Nr. 6 vom Seite 193

Neue Richtlinienvorschläge zur Unternehmensbesteuerung in der EU

Stefan Müller und Andreas Wohlhöfler

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 200Die EU-Kommission hat am ein Paket von „Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen“ vorgestellt. Es soll einem koordinierten Vorgehen zu einer effektiven Besteuerung, mehr steuerlicher Transparenz sowie der Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anti-Steuervermeidungsrichtlinie

[i]Zinsschranke und WegzugsbesteuerungEin Richtlinienentwurf soll für alle in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen und der Körperschaftsteuerpflicht unterliegenden Personen und für Betriebsstätten von in Drittstaaten ansässige juristische Personen einen Mindestrahmen aufstellen, den die Mitgliedstaaten allenfalls verschärfen dürfen. Artikel 4 RL-E ähnelt der deutschen Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG). Eine nationale Escape-Klausel soll zulässig sein.

Nach Art. 5 RL-E werden unterschiedliche Situationen der grenzüberschreitenden Übertragung oder des Wegzugs von Steuersitz oder Betriebsstätten besteuert.

[i]Switch-over-KlauselDrei Einkunftsarten sollen von einem Wechsel zur Anrechnungsmethode erfasst werden: 1. Gewinnausschüttungen eines in einem Drittland ansässigen Unternehmens, 2. Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an in einem Drittland ansässige Unternehme...

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