Öffnungsklausel bei der Besteuerung einer Leibrente aus einer gesetzlichen Altersversicherung eines Selbstständigen
Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung
Leitsatz
1. Eine Leibrente kann auf Antrag nur dann nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG mit dem Ertragsanteil
besteuert werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass diese auf bis zum geleisteten Beträgen beruht, die
mindestens zehn Jahre oberhalb des Betrages des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.
2. Mit dem Begriff „Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung” ist für Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung
deren Höchstbeitrag und für die übrigen Versicherten der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter und
Angestellten gemeint.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.