Rechtswidrigkeit einer Außenprüfung zur Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse eines Dritten
gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines ausländischen Prüfungsersuchens
Leitsatz
1. Der Kläger hat auch dann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Vorlagersuchens der
Außenprüfung, wenn er diesem durch die Vorlage der angeforderten Unterlagen nachgekommen ist, jedoch erreichen will, dass
die Verwertung der bei der Außenprüfung erzielten Prüfungsfeststellungen verboten wird.
2. Eine Außenprüfung, die bei einem inländischen Steuerpflichtigen allein zu dem Zweck angeordnet wird, einem ausländischen
Auskunftsersuchen nachzukommen, um ins Blaue hinein die steuererheblichen Verhältnisse Dritter bei der Vermietung von im Ausland
belegenen Ferienwohnungen auszuforschen, ist rechtswidrig.
3. Über die Rechtmäßigkeit eines ausländischen Auskunftsersuchens hat nicht das FA, sondern das Bundeszentralamt für Steuern
zu entscheiden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 127 Nr. 5 AO-StB 2016 S. 260 Nr. 9 DB 2016 S. 12 Nr. 9 EFG 2016 S. 695 Nr. 9 RAAAF-69193
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.06.2015 - 3 K 2419/14
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