Besteuerungsrecht für Einkünfte aus selbständiger
Arbeit
Leitsatz
Einkünfte aus IT-Dienstleistungen, die ein im Inland ansässiger Unternehmer für seinen in den Niederlanden ansässigen Auftraggeber
in einem Büroraum an dessen Betriebssitz erbracht hat, unterliegen mangels einer nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht
über den Büroraum als ständige Einrichtung i.S.d. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 DBA NL dem deutschen Besteuerungsrecht, wenn dem Stpfl.
keine eigene Zutrittsberechtigung zu dem Arbeitsraum eingeräumt worden ist, eine Verwurzelung mit dem Ort der Ausübung der
Tätigkeit durch besondere für die Dienstleistung erforderliche Vorrichtungen oder Ausrüstungen nicht erkennbar ist und der
Arbeitsraum während der Abwesenheit des Stpfl. nicht für ihn vorgehalten wurde.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2720 Nr. 46 EFG 2016 S. 507 Nr. 6 PIStB 2016 S. 86 Nr. 4 XAAAF-69191
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.01.2016 - 13 K 952/14 E
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