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Online-Nachricht - Freitag, 18.03.2016

Gesetzgebung | Reform der Abschlussprüfungen beschlossen (Bundestag)

Der Bundestag hat am das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz – kur: AReG (BT-Drucks. 18/7219, 18/7454) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/7902) angenommen.

Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Durch die Umsetzung der Richtlinie werden mehrere Gesetze geändert.

Die Änderungen durch den Rechtsausschuss (BT-Drucks. 18/7902) betreffen im Wesentlichen:

  • Redaktionelle Präzisierungen, Änderungen von Redaktionsversehen, die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses für Steuerberatungsdienstleistungen sowie die Verpflichtung, den Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit aus sachkundigen Mitgliedern zu bilden.

  • Ferner wird klargestellt, dass aufgrund der besonderen Struktur des Prüfungswesens bei Sparkassen- und Giroverbänden die Angabepflichten im Bestätigungsvermerk nicht für die Prüfstellen selbst, sondern für die vom Sparkassen- und Giroverband beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, gelten.

  • Außerdem wird die Verlängerung des Abschlussprüfermandats für bestimmte Unternehmen ermöglicht.

  • Schließlich erfolgt eine Klarstellung in Bezug auf Angabe- und Berichtspflichten.

Quelle: Bundestag online

Fundstelle(n):
UAAAF-69166