Gesetzgebung | Reform der Abschlussprüfungen beschlossen (Bundestag)
Der Bundestag hat am das sog.
Abschlussprüfungsreformgesetz – kur: AReG (BT-Drucks.
18/7219,
18/7454)
in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks.
18/7902) angenommen.
Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, die während der Finanzkrise zutage getretene Mängel beseitigen soll. Die Bilanzen mancher Banken und Versicherungen hatten sich damals als unzuverlässig erwiesen. Die Neuregelung stellt strengere und EU-weit vergleichbare Kriterien für die Abschlussprüfung solcher Unternehmen auf. Durch die Umsetzung der Richtlinie werden mehrere Gesetze geändert.
Die Änderungen durch den Rechtsausschuss (BT-Drucks. 18/7902) betreffen im Wesentlichen:
Redaktionelle Präzisierungen, Änderungen von Redaktionsversehen, die vorherige Zustimmung des Prüfungsausschusses für Steuerberatungsdienstleistungen sowie die Verpflichtung, den Prüfungsausschuss in seiner Gesamtheit aus sachkundigen Mitgliedern zu bilden.
Ferner wird klargestellt, dass aufgrund der besonderen Struktur des Prüfungswesens bei Sparkassen- und Giroverbänden die Angabepflichten im Bestätigungsvermerk nicht für die Prüfstellen selbst, sondern für die vom Sparkassen- und Giroverband beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, gelten.
Außerdem wird die Verlängerung des Abschlussprüfermandats für bestimmte Unternehmen ermöglicht.
Schließlich erfolgt eine Klarstellung in Bezug auf Angabe- und Berichtspflichten.
Quelle: Bundestag online
Fundstelle(n):
UAAAF-69166