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BFH 20.10.2015 VIII R 40/13, StuB 6/2016 S. 239

Einkommensteuer | Einkünfte aus Kapitalvermögen: Testamentarisch angeordnete Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs

(1) Zinsen, die auf eine testamentarisch angeordneten Verzinsung eines erst fünf Jahre nach dem Tod des Erblassers fälligen betagten Vermächtnisanspruchs beruhen, sind beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtige Einkünfte aus KapitalvermögenS. 240 gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. (2) Das bloße Nichtgeltendmachen der Zinsen gegenüber dem Erben bei Fälligkeit begründet beim Vermächtnisnehmer keinen Zufluss i. S. des § 11 EStG (Bezug: § 11, § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG; § 2174, § 2176, § 2177 BGB).

Praxishinweise

Im Urteilsfall hatten Eltern ein sog. Berliner Testament errichtet. In diesem Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu alleinigen Erben ein und bestimmen, dass der gemeinsame Nachlass nach dem Tode des überlebenden Ehegatten einem Dritten, z. B. den gemeinsamen Kindern, zufallen soll. Man spricht daher auch von ...

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