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StuB 6/2016 S. 236

Verabschiedung des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (DRÄS 6)

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) hat am den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 6 (DRÄS 6) verabschiedet.

Mit der aktuellen Überarbeitung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) wurde im Wesentlichen den Änderungen des deutschen Bilanzrechts durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) Rechnung getragen, das am in Kraft getreten ist. Ferner wurden die DRS an weitere Gesetzesänderungen wie etwa die Capital Requirement Regulation oder das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst angepasst.

Durch DRÄS 6 ergeben sich Änderungen an den folgenden Standards:

  • DRS 3 Segmentberichterstattung,

  • DRS 8 Bilanzierung von Anteilen an...

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