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Doppelbesteuerung; | Kapitalertragsteuerabzug von in die Schweiz abfließenden KSt-Vergütungen
Eine KSt-Vergütung nach § 52 KStG a. F. ist eine Dividende i. S. des Art. 10 DBA-Schweiz (, EFG 2003, S. 1066). • Hinweis: Streitig war, ob Deutschland – noch unter Geltung des Anrechnungsverfahrens – auch auf die KSt-Erstattung nach § 52 KStG a. F. (Erstattung der durch die Ausschüttung entstandenen KSt-Erhöhung) Kapitalertragsteuer erheben durfte. Die Klin., eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft, vertrat – gestützt auf die entsprechenden Ausführungen von Daragan (IStR 1998, S. 730) – die Auffassung, dass Dividenden i. S. des Art. 10 Abs. 2b DBA-Schweiz nur dann vorliegen können, wenn die Einkünfte ihren Rechtsgrund in dem Gesellschaftsverhältnis haben. Dem tritt das FG entgegen: Der Wortlaut des Art. 10 Abs. 4 DBA-Schweiz ”Einnahmen aus [...] Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung [...]” sage nichts über den Rechtsgrund aus, son...