Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 4/2016 S. 112

„Marktbereinigung“ bei Prüfern für Qualitätskontrolle?

Die WPK weist auf die in § 136 Abs. 3 WPO n. F. bestehende Übergangsregelung für die Prüfer für Qualitätskontrolle hin, wonach sie ihre Teilnahme an der speziellen Fortbildung nach § 57a Abs. 3a Satz 2 Nr. 4 WPO n. F. erstmals bis zum nachweisen müssen. Die Meldung der WPK ist abrufbar unter:

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen